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Christopher Lucht
Jahrgang 1964
Politologe und Europäer aus Leidenschaft


Europa für Bürgerinnen und Bürger: (früher: Aktive Europäische Bürgerschaft)

1. Programminhalt und allgemeine Zielsetzungen

Das Programm „Europa für Bürger/in-nen“ zielt darauf ab, das Wissen über die EU und ihre Werte und Ideen weiter zu verbreiten, die aktive Teilnahme der Menschen am europäischen Integrationsprozess zu fördern und eine gemeinsame europäische Identität herzustellen.
Diese Ziele sollen mit Hilfe von vier Schwerpunktbereichen erreicht werden:
- Aktives Europa für Bürger/innen;
- Aktive Zivilgesellschaft in Europa;
- Gemeinsam für Europa.
- Aktive europäische Erinnerung


2. Was wird gefördert?

Aktion 1 – Aktive Bürger/innen für Europa unterstützt Aktivitäten im Bereich Städteparnterschaften und andere Projekte im direkter Bürgerbeteiligung.

Aktion 2 – Aktive Zivilgesellschaft in Europa ist ausgerichtet auf zivilgesellschaftliche Organisationen die entweder eine Betriebskostenförderung auf Basis ihres Arbeitsprogramms oder eine Unterstützung für Projekte erhalten.

Aktion 3 – Gemeinsam für Europa beinhaltet Veranstaltungen mit grosser Öffentlichkeitswirkung, Studien und Informationsinstrumente.

Aktion 4 –Aktive europäische Erinnerung unterstützt Projekte zur Erhaltung und Pflege der wichtigsten Stätten und Archive im Zusammenhang mit Deportationen und zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus.


3. Wer wird gefördert?

Das Programm steht allen Akteurinnen und Akteuren offen, die die aktive europäische Bürgerschaft fördern, insbesondere lokalen Gemeinschaften, Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie z. B. Nichtregierungsorganisationen, Plattformen, Netzwerken, Vereinigungen und Verbänden, Gewerkschaften usw.


4. Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Für den Zeitraum von 2014-2020 stehen insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung. Gemeinschaftsmaßnahmen können über Zuschüsse oder öffentliche Aufträge durchgeführt werden. Gemeinschaftszuschüsse können z. B. in Form eines Betriebskostenzuschusses, aktionsbezogenen Zuschusses, Stipendiums oder Preises gewährt werden. Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen wie z. B. die Organisation von Veranstaltungen, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungsinstrumente oder begleitende Kontrolle und Evaluierung.


Erasmus Plus

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport. Seine Mittelausstattung beträgt 14,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Erasmus plus ist zusammengesetzt aus 6 Vorgängerprogrammen, die jeweils auf unterschiedliche Zielgruppen hin ausgerichtet waren:. Dies sind:

Erasmus - Das Hochschulprogramm

Jugend in Aktion - Das EU-Jugendprogramm für non-formale und informelle Bildung

Grundvig - Das Programm für die Bildung von Erwachsenen

Leonardo - Das Programm für die beruftliche Bildung

Comenius - das EU-Schulprogramm

Jean-Monnet-Aktivitäten - Das Programm zur weltweiten Förderung der exzellenten Lehre und Forschung zur Europäischen Union.

Zusätzlich ist 2014 nunmehr der Bereich Sport hinzugekommen.

Bis einschließlich 2020 stellt Brüssel insgesamt 1.500 Millionen Euro für Jugendgruppen, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen der Jugendarbeit in 31 Ländern zur Verfügung. Damit möchte die EU Bürgersinn, Solidarität und demokratisches Engagement unter jungen Menschen stärken und ihnen zu mehr Mobilität und Zusammenarbeit in Europa verhelfen.


Ziele

Junge Menschen sollen über das Programm wichtige Schlüsselkompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung erlangen. Junge Europäerinnen und Europäer sollen Lust bekommen, die Zukunft der EU mit zu gestalten. Solidarität und Toleranz über Grenzen hinweg will das Programm wecken und jungen Menschen somit das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft vermitteln.

Zielgruppen

Innerhalb von Erasmus+ ist JUGEND IN AKTION das Förderprogramm für alle jungen Menschen und Fachkräfte im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung.

Leitaktionen im Bereich JUGEND IN AKTION


Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen

In diesem ersten und von den Fördermitteln her größten Aktionsbereich wird es weiterhin Jugendbegegnungen geben, und zwar bi-, tri- und multilateral. Erhalten bleiben der Europäische Freiwilligendienst und Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit.

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

Im zweiten Aktionsbereich werden Strategische Partnerschaften unterstützt, die auf Innovationen in der Kinder- und Jugendhilfe abzielen. Im Rahmen der Strategischen Partnerschaften werden außerdem transnationale Jugendinitiativen gefördert. Eine Förderung nationaler Jugendinitiativen ist nicht mehr möglich.

Leitaktion 3: Politikunterstützung

Hierunter wird der Strukturierte Dialog mit jungen Menschen im Rahmen der Umsetzung der EU-Jugendstrategie gefördert. Es geht um den Dialog zwischen jungen Menschen und Verantwortlichen aus der Jugendpolitik auf nationaler und internationaler Ebene

Wer wird gefördert?

Folgende Länder können sich an dem Programm beteiligen:
die EU- Mitgliedstaaten, die EFTA-/EWR-Staaten, die Türkei und die westlichen Balkanländer, die Schweiz sowie Länder, die mit der Europäischen Gemeinschaft Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen geschlossen haben.
Das Programm richtet sich an junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, Jugendgruppen, sozialpädagogische Betreuer, Jugendorganisationen und sonstige im Jugendbereich tätige Partner.


Das EU-Bildungsprogramm „Lebenslanges Lernen“:

Das Rahmenprogramm „Lebenslanges Lernen“ ist der Beitrag der EU, eine wissensbasierte Gesellschaft zu entwickeln und den europäischen Austausch und die Mobilität in allen Bildungs- und Berufsbereichen zu verstärken. Es fasst folgende EU-Programme unter einem Dach zusammen.

COMENIUS - (vor-)schulische Bildung
ERASMUS - Hochschulbildung
LEONARDO-DA-VINCI - berufliche Aus- und Weiterbildung
GRUNDTVIG - Erwachsenenbildung

Diese Ausschreibung der EU bietet nicht nur Fördermöglichkeiten für Bildungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Institutionen in den 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Türkei. Damit angesprochen sind insbesondere Unternehmen, Betriebe und ihre Berufsverbände.

Eine niedrigschwellige Plattform für die europäische Zusammenarbeit bieten die (Lern-) Partnerschaften, wie sie in GRUNDTVIG und ganz neu im Programm LEONARDO DA VINCI angeboten werden. Gute Antragsprojekte zum Einstieg sind zudem die Austauschprogramme, die im Bereich Mobilität beantragt werden können. Die Vereinfachung der Antragstellung und des Verwaltungsaufwands durch die Einführung von Pauschalen in den einzelnen EU-Bildungsprogrammen soll gerade kleineren Institutionen und Unternehmen den Einstieg in die europäische Projektarbeit erleichtern.

Größere Projekte wie die Entwicklung von innovativem Lehr- und Lernmaterial und ihre Erprobungsphase fördert die EU über Maßnahmen wie den multilateralen Projekten und den Netzwerken. Die Fristen zur Einreichung der Vorschläge variieren – die wichtigsten Einreichfristen liegen zwischen Ende Januar und Mitte März 2008. Weitere relevante Informationen zu den Förderbereichen, Inhalten, Prioritäten, Kriterien und der Antragstellung können Sie auf folgender Webseite der EU-Kommission recherchieren:

http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_de.html#2.

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